§ 31 BewHG Vollziehung

BewHG - Bewährungshilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betraut.

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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