§ 203m BDG 1979 Sonderbestimmungen für Lehrer im Bereich der Justizanstalten

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Die §§ 203 bis 203h sind auf Lehrer im Bereich der Justizanstalten nicht anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
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