§ 4 B-VOPST Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

B-VOPST - Verordnung optische Strahlung Bund

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung, ABl. Nr. L 114 vom 27.04.2006 S. 38, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008, ABl. Nr. L 311 vom 21.11.2008 S. 1, umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch künstliche optische Strahlung, Amtsblatt Nummer L 114 vom 27.04.2006 Seite 38, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1137 aus 2008,, Amtsblatt Nummer L 311 vom 21.11.2008 Seite 1, umgesetzt.

In Kraft seit 02.09.2011 bis 31.12.9999
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