Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG). Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes , (B-BSG).
In Kraft seit 02.09.2011 bis 31.12.9999
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