Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.09.2026
Spezifische Maßnahmen zur Krisenabwehr und -bewältigung werden durch das jeweilige Bundesgesetz geregelt. Bei der Festlegung dieser Maßnahmen ist auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen besonders Bedacht zu nehmen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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