§ 17 AVV 2024 Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen

AVV 2024 - Abfallverbrennungsverordnung 2024

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat jährlich einen Bericht für die Öffentlichkeit, der das Funktionieren und die Überwachung der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen zum Inhalt hat, zu veröffentlichen. Dabei ist über die Durchführung der Prozesse und der Emissionen in die Luft und in das Wasser im Vergleich zu den Grenzwerten zu berichten. Weiters hat der Bericht eine Liste derjenigen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen, die keine Emissionserklärung abgeben müssen, zu enthalten.

In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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