Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage B in Form einer Vignette auszustellen. Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß Paragraph 59, AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage B in Form einer Vignette auszustellen.
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