Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle

ASVO - Arbeitsstättenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. November 2003, mit der die Anforderungen an Arbeitsstätten von Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden (Arbeitsstättenverordnung - AStV)
StF: LGBl Nr 126/2003

Änderung

idF:

LGBl Nr 102/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 27 des Bediensteten-Schutzgesetzes – BSG, LGBl Nr 103/2000, wird verordnet:

 

                          Inhaltsverzeichnis

 

                             1. Abschnitt

 

                              Allgemeines

 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2  Definitionen

 

                             2. Abschnitt

 

             Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

 

§   3 Verkehrswege

§   4 Ausgänge

§   5 Stiegen

§   6 Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§   7 Fußböden, Wände und Decken

§   8 Türen und Tore

§   9 Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§   10 Elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen

§   11 Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§   12 Lagerungen

§   13 Gefahrenbereiche

§   14 Alarmeinrichtungen

§   15 Prüfungen

§   16 Information der Bediensteten

§   17 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

 

                              3. Abschnitt

 

                           Sicherung der Flucht

 

§ 18 Grundsätzliche Bestimmungen

§ 19 Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 20 Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 21 Anforderungen an Fluchtwege

§ 22 Anforderungen an Notausgänge

§ 23 Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 24 Stiegenhaus

 

                             4. Abschnitt

 

                    Anforderungen an Arbeitsräume

 

§ 25 Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 26 Bodenfläche und Luftraum

§ 27 Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 28 Natürliche Lüftung

§ 29 Mechanische Be- und Entlüftung

§ 30 Raumklima in Arbeitsräumen

§ 31 Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 32 Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 33 Abweichende Regelungen für Container und ähnliche

Einrichtungen

 

                           5. Abschnitt

 

           Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

 

§ 34 Trink- und Waschwasser

§ 35 Toiletten

§ 36 Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 37 Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 38 Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 39 Wohnräume

§ 40 Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und

  Sozialeinrichtungen

 

                           6. Abschnitt

 

                    Erste Hilfe und Brandschutz

 

§ 41 Mittel für die erste Hilfe

§ 42 Erst-Helfer und -Helferinnen

§ 43 Sanitätsräume

§ 44 Löschhilfen

§ 45 Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 46 Brandschutzgruppe

§ 47 Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

 

                            7. Abschnitt

 

§ 48 Arbeitsstätten im Freien

 

                            8. Abschnitt

 

                 Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

§ 49 Übergangsbestimmungen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Umsetzungshinweis

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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