Anl. 14 ASV 2015 CE-Konformitätskennzeichnung

ASV 2015 - Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.09.2026

Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden.

Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei kleinen Sicherheitsbauteilen kann von dieser Mindesthöhe abgewichen werden.

In Kraft seit 29.09.2015 bis 31.12.9999
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