Der schriftliche Prüfbericht hat sich am folgenden Aufbau zu orientieren und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung, BGBl. II Nr. 371/2017, außer Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; zugleich tritt die APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 371 aus 2017,, außer Kraft.