§ 33 AMSG Arten der finanziellen Leistungen

AMSG - Arbeitsmarktservicegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind:

1.

Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3,

2.

Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38.

In Kraft seit 01.07.1994 bis 31.12.9999
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