§ 46a AMG

AMG - Arzneimittelgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Wehrpflichtigen, die einen Präsenzdienst leisten, nicht durchgeführt werden.

In Kraft seit 01.01.1989 bis 31.01.2022
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