§ 25 AltlsanG Geldbeträge

AltlsanG - Altlastensanierungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.11.2024

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2001 lauten in den §§ 6, 12 und 22 die Betragsangaben wie folgt:

statt ............ 2,10 Euro .....................            30 S

statt ............ 5,80 Euro .....................            80 S

statt ............ 7,20 Euro .....................           100 S

statt ........... 10,90 Euro .....................           150 S

statt ........... 14,50 Euro .....................           200 S

statt ........... 21,80 Euro .....................           300 S

statt ........... 29,00 Euro .....................           400 S

statt ........... 43,60 Euro .....................           600 S

statt ........... 65,00 Euro .....................           900 S

statt ........... 87,00 Euro .....................         1 200 S

statt ....... 21 800,00 Euro .....................       300 000 S

statt ....... 36 300,00 Euro .....................       500 000 S

statt ... 22 000 000,00 Euro .....................   300 000 000 S.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.2005
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