Anl. 1 AltF-InfoV

AltF-InfoV - Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026

Risikowarnung:

  1. (a)Absatz a,Dieses öffentliche Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen wurde weder von der Finanzmarktaufsicht (FMA) noch einer anderen österreichischen Behörde geprüft oder genehmigt.
  2. (b)Absatz b,Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos, möglicherweise keine Rendite zu erhalten.
  3. (c)Absatz c,Ihre Investition fällt nicht unter die gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme.
  4. (d)Absatz d,Es handelt sich nicht um ein Sparprodukt. Sie sollten nicht mehr als 10 % Ihres Nettovermögens in solche Wertpapiere oder Veranlagungen investieren.
  5. (e)Absatz e,Sie werden die Wertpapiere oder Veranlagungen möglicherweise nicht nach Wunsch weiterverkaufen können.
In Kraft seit 06.10.2018 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 AltF-InfoV
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