§ 1 AlkomVO Geräte

AlkomVO - Alkomatverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Für die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt sind Alkomaten (§ 5 Abs. 3 StVO) geeignet, die nach dem Maß- und Eichgesetz, BGBl. Nr. 152/1950, eichfähig sind. Derzeit besitzen diese Eichfähigkeit folgende Geräte:

1.

Hersteller: Siemens AG

Gerätebezeichnung: Alcomat M 52052/A15

2.

Hersteller: Dräger AG

Gerätebezeichnung: 7110 MKIII A

In Kraft seit 05.06.1997 bis 31.12.9999
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