Anl. 1 AEV Holzwerkstoffe

AEV Holzwerkstoffe - Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Holzwerkstoffen

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

 

I)römisch eins)

Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer

II)römisch zwei)

Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation

A 1 Allgemeine Parameter

 

Temperatur

30 °C

35 °C

 

 

 

a)

 

Toxizität

 

 

 

Bakterientoxizität GL

4

b)

 

Fischeitoxizität GF Ei

2

b)

 

c)

 

 

 

Abfiltrierbare

30 mg/l

150 mg/l

 

Stoffe

 

e)

 

d)

 

 

 

pH-Wert

6,5-8,5

6,0-9,5

 

 

 

f)

A 2 Anorganische Parameter

 

Ammonium

5,0 mg/l

 

ber. als N

g)

 

 

Gesamter geb.

60 g/t

 

Stickstoff TNb

i), j)

 

 

ber. als N

 

 

 

h)

 

 

 

Sulfat

k)

 

ber. als SO4

 

 

A 3 Organische Parameter

 

Gesamter org. geb.

350 g/t

 

Kohlenstoff TOC

i), m), n)

 

 

ber. als C

 

 

 

l)

 

 

 

Chemischer

1000 g/t

 

Sauerstoffbedarf CSB

i), o), p)

 

 

ber. als O2

 

 

 

l)

 

 

 

Biochemischer

50 g/t

 

Sauerstoffbedarf BSB5

i)

 

 

ber. als O2

 

 

 

Adsorbierbare org.

0,2 g/t

0,2 g/t

 

geb. Halogene AOX

i)

i)

 

ber. als Cl

 

 

 

q)

 

 

 

Kohlenwasserstoff-Index

10 mg/l

20 mg/l

 

Phenolindex

0,3 g/t

60 g/t

 

ber. als Phenol

i)

i)

  1. a)Litera a
In Kraft seit 19.11.2019 bis 31.12.9999
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