Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Soweit keine Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Verträge besteht, sind Streitsachen, bei denen die Union Partei ist, der Zuständigkeit der einzelstaatlichen Gerichte nicht entzogen.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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