Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Gerichtshof ist für jede mit dem Gegenstand der Verträge in Zusammenhang stehende Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten zuständig, wenn diese bei ihm aufgrund eines Schiedsvertrags anhängig gemacht wird.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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