Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für Entscheidungen aufgrund einer Schiedsklausel zuständig, die in einem von der Union oder für ihre Rechnung abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Vertrag enthalten ist.
In Kraft seit 01.12.2009 bis 31.12.9999
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