§ 5 Ärzteliste-V 2025 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung

Ärzteliste-V 2025 - Ärzteliste-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Ärztinnen-/Ärzteausweise gemäß § 4 dürfen mit 1. September 2025 ausgestellt und ausgegeben werden.Ärztinnen-/Ärzteausweise gemäß Paragraph 4, dürfen mit 1. September 2025 ausgestellt und ausgegeben werden.
  3. (3)Absatz 3,Die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Ärztinnen-/Ärzteausweise behalten ihre Gültigkeit.

In Kraft seit 20.12.2025 bis 31.12.9999
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