Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.09.2026
Diese Verordnung legt nähere Vorschriften über die Führung der Ärzteliste, die Form der Anmeldung zur Eintragung in die Ärzteliste sowie den Inhalt und die Form des Ärztinnen-/Ärzteausweises fest.
In Kraft seit 20.12.2025 bis 31.12.9999
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