§ 2 Ärzteliste-V 2025 Gliederung der Ärzteliste

Ärzteliste-V 2025 - Ärzteliste-Verordnung 2025

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die Ärzteliste ist nach

  1. 1.Ziffer einsFachärztinnen und Fachärzten,
  2. 2.Ziffer 2Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin,
  3. 3.Ziffer 3approbierten Ärztinnen und Ärzten,
  4. 4.Ziffer 4Ärztinnen und Ärzten mit partiellem Berufszugang, sowie
  5. 5.Ziffer 5Turnusärztinnen und Turnusärzten
gegliedert zu führen.
In Kraft seit 20.12.2025 bis 31.12.9999
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