Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen (Dampfkesselwärter, Sachkundige, Kesselprüfer) schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
In Kraft seit 29.12.2015 bis 31.12.9999
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