Einrichtung und Betrieb einer Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) Fundstelle (Einrichtung und Betrieb einer Abbaumanagementgesellschaft des Bundes) - JUSLINE Österreich
Einrichtung und Betrieb einer Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) Fundstelle
ABBAG-Gesetz - Einrichtung und Betrieb einer Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
In Kraft seit 19.07.2024 bis 31.12.9999
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