§ 8 ABBAG-Gesetz Verweisung auf andere Rechtsvorschriften

ABBAG-Gesetz - Einrichtung und Betrieb einer Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 15.05.2020 bis 31.12.9999
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