§ 3 B-NastV Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

B-NastV - Nadelstichverordnung Bund

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Durch diese Verordnung wird die Richtlinie des Rates 2010/32/EU zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, ABl. Nr. L 134 vom 01.06.2010 S. 66, umgesetzt. Durch diese Verordnung wird die Richtlinie des Rates 2010/32/EU zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor, Amtsblatt Nummer L 134 vom 01.06.2010 Seite 66, umgesetzt.

In Kraft seit 11.03.2015 bis 31.12.9999
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