Anl. 1 2. BRBG

2. BRBG - Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026

Art. 7, BGBl. I Nr. 246/2021 lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)Artikel 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 246 aus 2021, lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)

In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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