§ 2 2. BRBG Außerkrafttreten

2. BRBG - Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Alle Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 (im Folgenden: Rechtsvorschriften) treten mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.Alle Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, (im Folgenden: Rechtsvorschriften) treten mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Abs. 1 gilt nicht fürAbsatz eins, gilt nicht für
    1. 1.Ziffer einsdie in der Anlage zu diesem Bundesgesetz aufgezählten Rechtsvorschriften;
    2. 2.Ziffer 2in einfachen Gesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen;
    3. 3.Ziffer 3auf Grund von Verfassungsgesetzen erlassene Verordnungen;
    4. 4.Ziffer 4seit dem 1. Jänner 1946 kundgemachte Verordnungen, die nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurden.
In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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