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Art. 7, BGBl. I Nr. 246/2021 lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)Artikel 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 246 aus 2021, lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)
Art. 7, BGBl. I Nr. 246/2021 lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)Artikel 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 246 aus 2021, lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)