Anl. 1 2. BRBG

Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999

Art. 7, BGBl. I Nr. 246/2021 lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)Artikel 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 246 aus 2021, lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.2021

Art. 7, BGBl. I Nr. 246/2021 lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)Artikel 7,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 246 aus 2021, lautet: „… In der Anlage wird in der Zeile mit der Klassifikationsnummer „27.04.10“ in der letzten Spalte das Datum „31.12.2021“ durch das Datum „31.12.2023“ ersetzt.“)

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