§ 7 NÖ AL Verhalten im Lesebereich

NÖ AL - Archivordnung für das NÖ Landesarchiv

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.05.2024

(1) Die Mitnahme von Taschen aller Art, Überbekleidung, Schirmen und dergleichen in den Lesebereich ist nicht gestattet.

(2) Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Anwesende nicht gestört werden. Das Mobiltelefon ist lautlos zu schalten. Telefonate und Gespräche sind außerhalb der Lesebereiche zu führen. Essen, Trinken, Rauchen sowie die Mitnahme von Tieren sind nicht gestattet.

In Kraft seit 05.05.2017 bis 31.12.9999
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