§ 5 NÖ AL Bestellung von Archivgut

NÖ AL - Archivordnung für das NÖ Landesarchiv

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.05.2024

(1) Die Bestellung von Archivgut kann schriftlich oder persönlich vor Ort erfolgen. Online und vor Ort sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden. Im Außendepot „Kulturdepot St. Pölten“ ist eine Vorbestellung erforderlich.

(2) Die gewünschten Archivalien und ihre Signaturen sind nach Möglichkeit an Hand der im NÖ Landesarchiv aufliegenden Findbehelfe oder online selbstständig zu ermitteln.

(3) Pro Öffnungstag können bis zu 20 archivalische Einheiten bestellt werden; Folgebestellungen am gleichen Tag können beschränkt werden oder erst nach Rückgabe von bestellten Einheiten erfolgen.

(4) Bestellungen über 20 Einheiten müssen mindestens 2 Öffnungstage im Voraus erfolgen. Mikrofilme müssen mindestens 2 Öffnungstage im Voraus bestellt werden.

In Kraft seit 05.05.2017 bis 31.12.9999
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