Begründung: Das Erstgericht sprach mit seinem Urteil aus, dass die gerichtliche Aufkündigung rechtswirksam und die Beklagte schuldig sei, das näher bezeichnete Bestandobjekt geräumt an die Klägerin zu übergeben. Das Berufungsgericht gab mit dem angefochtenen Urteil der (nur) von der Nebenintervenientin erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen das am 15. 10. 2010 zugestellte Urteil des Berufungsgerichts erhob (nur) die Ne... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (gefährdeten) Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Bock Fuchs Nonhoff Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei (Gegnerin der gefährdeten Partei) I*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Eis... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IA
Rechtssatz: Der Nebenintervenient auf Seiten des Klägers kann die von der Hauptpartei behauptete, vom Beklagten außer Streit gestellte Schadenshöhe nicht wirksam bestreiten; er ist daher in einem Regressprozess, in dem er vom Beklagten des Vorprozesses in Anspruch genommen wird, nicht von Einwendungen gegen die Schadenshöhe ausgeschlossen, die dem im Vorprozess ergangenen materiell rechtskräftigen Urteil zugrunde liegt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 B
Rechtssatz: Dem einem Rechtsstreit erst im Rechtsmittelverfahren beitretenden Nebenintervenienten ist unter der Voraussetzung, dass die Rechtsmittelfrist für jene Hauptpartei, auf deren Seite er beitrat, noch nicht abgelaufen ist, die Entscheidung mit der Wirkung zuzustellen, dass für ihn erst nun die Rechtsmittelfrist in Gang gesetzt wird. Bei Vorliegen dieser Voraussetzung hat die Zustellung auch dann zu erfolgen, wenn di... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 B
Rechtssatz: Auch dem nicht streitgenössischen Nebenintervenienten sind Ausfertigungen der in dem Verfahren, dem er beigetreten ist, ergangenen Entscheidungen wie der Hauptpartei zuzustellen. Die ihm offen stehende Rechtsmittelfrist beginnt mit dem Zeitpunkt dieser Zustellung. Entscheidungstexte 1 Ob 145/02h Entscheidungstext OGH 13.12.2002 1 Ob 145/02h Verstär... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIZPO §19 Abs1 IB
Rechtssatz: Zieht die Hauptpartei ein Rechtsmittel (hier Berufung) des einfachen Nebenintervenienten zurück, so hat sie letzterem für den diesem dadurch allenfalls ausgefallenen Kostenersatzanspruch nur dann Ersatz zu leisten, wenn ihr dieses Verhalten als Rechtsmißbrauch vorwerfbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 338/97f Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IAZPO §59 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag auf Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten ist nur rechtzeitig, wenn er im Gerichtshofverfahren in der ersten Tagsatzung oder in der direkt aufgetragenen Klagebeantwortung gestellt wird. Ein von einem danach beitretenden Nebenintervenienten gestellter Antrag ist verspätet, da dieser den Rechtsstreit in der Lage annehmen muß, in welcher sich derselbe zur Zeit seines Beitrittes be... mehr lesen...
Norm: EO §378 AZPO §19 Abs1 IB
Rechtssatz: Der Nebenintervenient, dem sein eigenes Interesse am Ausgang eines zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreites die Befugnis zum Eintritt in diesen auf Seite einer Partei gewährt, kann diese zufolge § 19 ZPO nur insoweit unterstützen, als er Angriffsmittel und Verteidigungsmittel geltend machen, Beweise anbieten und alle sonstigen Prozeßhandlungen vornehmen darf. Die Grenze für seine Interventio... mehr lesen...