1 In acht Straferkenntnissen, jeweils vom 7. März 2017, ging die belangte Behörde davon aus, dass zumindest am 15. Juni 2016 die AX und die AY (zwei Gesellschaften mit Sitz in Tschechien und Polen) der A GmbH (Muttergesellschaft der AX und der AY) am Betriebsstandort in R (Oberösterreich) für Transportaufträge insgesamt 134 namentlich angeführte LKW-Fahrer überlassen hätten und somit eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung der AX und der AY an die A GmbH stattgefunde... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht vom 2. Mai 2017 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ der M GmbH zu verantworten, dass die M GmbH in ihrer Eigenschaft als (inländische) Beschäftigerin von näher genannten ungarischen Arbeitskräften es unterlassen habe, für diese die erforderlichen Unterlagen über die Anmeldu... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen, Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg - die Beschwerden des Revisionswerbers gegen insgesamt drei Straferkenntnisse der belangten Behörde vom 12. bzw. vom 13. Dezember 2016 erledigend - diesen schuldig, er habe a) als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A. GmbH mit Sitz in K zu verantworten, da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §16a; AÜG §17 Abs2; AÜG §17 Abs3; AÜG §22 Abs1 Z2; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; AÜG § 16a heute AÜG § 16a gültig ab 01.10.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/1999 ... mehr lesen...