Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (in der Folge: kurz: BFA) gegen XXXX , geb. am XXXX , StA.: Bulgarien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, d... mehr lesen...