Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 16. April 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 16. April 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 06.05.2014, BMVIT-636.540/0065-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) als Inhaberin des Fotostudios XXXX am XXXX zu verantworten habe, "dass 1) entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 17. Juni 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort XXXXnach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anrufe -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 17. Juni 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort XXXXnach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anrufe -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 12. Juni 2014, KOA 13.500/14-120, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass der XXXX in XXXX, Bekanntgaben gemäß § 4 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 22.08.2013, GZ BMVIT-636.540/0312-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten, dass der Beschwerdeführer "entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003 i.d.F. BGBl I 102/2011, i.V.m. § 5 Z 1 lit b) Funker-Zeugnisgesetz, BGBl 26/1999 i. d.F. BGBl I 32/2002, Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 3, Telekommunikationsgesetz, Bundesgesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Durch Organe der öffentlichen Sicherheit wurde dem Beschwerdeführer am 29.06.2013 der im
Spruch: des angefochtenen Bescheides angeführte "Amateurfunk-Transceiver, Fabr. ICOM, Type IC-E92D, Ser. Nr. 0301853" (vgl. dazu I.4.) abgenommen. Mit E-Mail vom 01.07.2013 übermittelte der Beschwerdeführer die Bescheinigung vom 29.06.2013, eine Amateurfunkbewilligung, ein allgemeines Sprechfunkzeugnis und eine Berufspilo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7. Jänner 2014, BMVIT-631.540/0620-III/FBW/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus am 23.06.2013, 11:43 je eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von [i]hrem Unternehmen angebotenen Produkte/Diens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 04.06.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Als im gemeinsamen Haushalt lebende Personen gab er XXXX an. Er übermittelte Unterlagen. 1. Mit am 04.06.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.02.2014, BMVIT-636.540/0014-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 13.02.2014, BMVIT-636.540/0014-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang I.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge als "bP" bezeichnet), ist ein männlicher Staatsangehöriger der Republik Armenien. Sie hält sich seit 3.8.2007 im Bundesgebiet auf. In Bezug auf das bisherige asyl- bzw. fremden- und niederlassungsrechtliche Schicksal der bP wird aus dem angefochtenen Bescheid wie folgt zitiert: römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (in weiterer Folge als "bP" b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 06.02.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 14.02.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte hierauf am 21.02.2014 e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 26. Februar 2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 10. März 2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 08.05.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 16.05.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte hierauf zunächst keine w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 11.03.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt und übermittelte Unterlagen. 2. Am 19.03.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte daraufhin eine handschriftliche E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 03.12.2013, BMVIT-636.540/0034-III/FBG/2013, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer am Standort "XXXX" zu verantworten habe, dass "entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 102/2011, Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers getätigt wurden, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 31.03.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 10.04.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Der Beschwerdeführer übermittelte hierauf weitere Unterlagen. 4. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wird auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 8/A im Briefzustelldienst bei der Zustellbasis XXXX verwendet. Als Jubiläumsstichtag wurde für ihn der 02.05.1988 festgestellt. römisch eins.1. Der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 16. April 2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 29. April 2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 24.02.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Als im gemeinsamen Haushalt (Wohnsitz) mit ihm lebende Person gab er XXXX an. 1. Mit am 24.02.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 21.10.2013 beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 04.11.2013 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte hierauf weitere Unterlagen. 4. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 28.01.2014 beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 05.02.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte hierauf weitere Unterlagen. 4. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.02.2014, GZ 0001... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 25.10.2013 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im Antragsformular gab er als mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebend xxxx an. 2. Am 11.11.2013 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 02.04.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen und die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale. Im Antragsformular gab sie an, dass keine weiteren Personen in ihrem Haushalt leben würden. 2. Am 11.04.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 20.01.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Er gab im Antragsformular an, dass keine weiteren Personen in seinem Haushalt leben würden. Im Akt befindet sich eine Haftnotiz der belangten Behörde, aus der u.a. hervorgeht, dass laut Zentralem Melderegister neben dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführende Partei ("bP"), ist ein Staatsangehöriger der Republik Aserbaidschan. Sie reiste gemeinsam mit ihrer Gattin in das Bundesgebiet und wurde nach der Einreise dieser beiden Personen das nunmehr in Österreich aufhältige Kind der bP geboren. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei ("bP"), ist ein Staatsangehöriger der Republik Aserbaidschan. Sie reiste gemeinsam mit ihrer Gattin in das Bundes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der verfahrensgegenständliche Akt wurde der Abteilung 173 am 13.3.2014 zugewiesen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.7.2013, Zl. 11-2013-BW-MS1Z2-001JW, wurde dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) gemäß § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 200,00 auferlegt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 19.7.2013, Zl. 11-2013-BW-MS1Z2-001JW, wurde dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1.1. Am 07.11.2013 wurde nach Verhandlung mit mündlichem Bescheid des Einheitskommandanten (Kompaniekommandanten - KpKdt) der XXXX (Disziplinarbehörde), gegen den BF die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von € 150,- verhängt. Die Disziplinarbehörde ist auf der Verhandlungsschrift nicht angeführt aber aus den mitvorgelegten Verwaltungsakten und der Unterschrift des Kompaniekommandanten erschließbar. Da sich auch keine Geschäftszahl (GZ) auf... mehr lesen...