Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen XXXX (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erteilt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Kirchlichen römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes für das Versorgungsgebiet "Graz (94,2 MHz)" erte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Öffentliche Interessentensuche Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Verfahren betreffend die Erteilung des Rechts zum Betrieb einer Spielbank durch Konzession gemäß § 21 GSpG durch ("Spielbank-Einzelkonzession Wien Süd-West", "SBK3"). Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Öffentliche Interessentensuche Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Verfahren betreffend die Erteilung des Rechts zum Betrieb einer Spielbank durch Konzession gemäß § 21 GSpG durch ("Spielbank-Einzelkonzession Wien Nord-Ost", "SBK4"). Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Öffentliche Interessentensuche Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Verfahren betreffend die Erteilung des Rechts zum Betrieb einer Spielbank durch Konzession gemäß § 21 GSpG durch ("Spielbank-Einzelkonzession Niederösterreich 2", "SBK5"). Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Öffentliche Interessentensuche Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Verfahren betreffend die Erteilung des Rechts zum Betrieb einer Spielbank durch Konzession gemäß § 21 GSpG durch ("Spielbank-Einzelkonzession Niederösterreich 2", "SBK5"). Die Bundesministerin für Finanzen bzw. der Bundesminister für Finanzen (belangte Behörde) führte ein Ve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS St. Pölten vom 16.12.2014, VSNR XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin aufgrund ihres Antrages auf Gewährung des Weiterbildungsgeldes vom 10.09.2014 (der für 11.09.2014 gilt) Weiterbildungsgeld ab 17.10.2014 gem. § 26 Abs. 1 AlVG gewährt werde. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass das Ausmaß der besuchten Weiterbildungsmaßnahme Italienisch A1 beim WIFI St. Pölten im Zeitraum... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.03.2015, Zl. W123 2007918-1/16E, wurde dem Beschwerdeantrag b) der XXXX insoweit stattgegeben, als die Arzneispezialität "BYDUREON 2mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Depot-Injektionssuspension" mit der bestimmten Verwendung: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.03.2015, Zl. W123 2007918-1/16E, wurde dem Beschwerdeantrag b) der röm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 29.07.2014 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers stattgegeben und dem Beschwerdeführer die Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie die Zuschussleistung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP4" bezeichnet, sind Staatsangehörige Aserbaidschans und brachten am 04.10.2011 (bP1-bP3) bzw. 01.03.2012 (bP4) beim Bundesasylamt (BAA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3 und 4. Die Eltern der bP 1 (XXXX) reisten gemeinsam mit den bP in Ö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP4" bezeichnet, sind Staatsangehörige Aserbaidschans und brachten am 04.10.2011 (bP1-bP3) bzw. 01.03.2012 (bP4) beim Bundesasylamt (BAA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3 und 4. Die Eltern der bP 1 (XXXX) reisten gemeinsam mit den bP in Ö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP4" bezeichnet, sind Staatsangehörige Aserbaidschans und brachten am 04.10.2011 (bP1-bP3) bzw. 01.03.2012 (bP4) beim Bundesasylamt (BAA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3 und 4. Die Eltern der bP 1 (XXXX) reisten gemeinsam mit den bP in Ö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien ("bP"), in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: als "bP1 - bP4" bezeichnet, sind Staatsangehörige Aserbaidschans und brachten am 04.10.2011 (bP1-bP3) bzw. 01.03.2012 (bP4) beim Bundesasylamt (BAA) Anträge auf internationalen Schutz ein. Die bP 1 und 2 sind die Eltern der minderjährigen bP 3 und 4. Die Eltern der bP 1 (XXXX) reisten gemeinsam mit den bP in Ö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am 26.03.2014 beantragte die 1980 geborene Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Dem Antrag war ua. ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom 08.02.1994 beigeschlossen, mit welchem dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Pflegegeld stattgegeben wurde. 1. Am 26.03.2014 beantragte die 1980 geborene Beschwerdeführerin d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Verfahren vor der belangten Behörde: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX widerrief die Austro Control Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH (Austro Control GmbH) gemäß der Verordnung (EU) Nr 1178/2011, Anhang VI (Teil-ARA), ARA.FCL.250 lit a Z 7 sämtliche mit der Urkunden-Nummer XXXX verbundenen Berechtigungen (Zertifikate) des Beschwerdeführers als Prüfer gemäß der Verordnung (EU) Nr 1178/2011, Anhang I... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als bP1 - bP 3 bezeichnet), sind Staatsangehörige Aserbaidschans. Die bP 1 und 2 sind die Eltern der in Österreich geborenen bP 3. römisch eins.1. Die beschwerdeführenden Parteien (in weiterer Folge gemäß der Reihenfolge ihrer Nennung im
Spruch: kurz als bP1 - bP 3 bezeichnet), sind Staatsangehörige Aserbaidschan... mehr lesen...
Begründung: Die Befristung für den genannten Zeitraum wurde auf Grund der Art, Dauer und des Überprüfungszeitraumes der genannten Anspruchsberechtigung festgelegt. Da Ihrem Antrag stattgegeben wird, entfällt eine weitergehende
Begründung: gemäß 58 (2) AVG1991. [...]". 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin am 14.04.2014 Beschwerde und wendete sich gegen die befristete Zuerkennung bis zum 31.01.2015. Begründend führte sie insbesondere aus, dass sich aufgrund ihres A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-039, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als Vorstandsmitglied der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Beh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 31.03.2014, KOA 13.500/14-040, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft zu verantworten habe, im Rahmen der Bekanntgabe von Daten gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 16. April 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 16. April 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort "XXXX" nach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 06.05.2014, BMVIT-636.540/0065-III/FBG/2014, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin) als Inhaberin des Fotostudios XXXX am XXXX zu verantworten habe, "dass 1) entgegen § 107 Abs 2 Z 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, eine elektronische Post zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 17. Juni 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort XXXXnach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anrufe -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit angefochtenem Straferkenntnis vom 17. Juni 2014 entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten (im Folgenden belangte Behörde), dass XXXX (im Folgenden Erstbeschwerdeführer) als gemäß § 9 VStG zur Vertretung der XXXX (im Folgenden zweitbeschwerdeführende Partei) am Standort XXXXnach außen berufene Person zu verantworten habe, "dass diese entgegen § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003, i.d.F. BGBl I 96/2013, Anrufe -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 12. Juni 2014, KOA 13.500/14-120, entschied die belangte Behörde, dass der Beschwerdeführer als Obmann des XXXX und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Gemeindeverbandes zu verantworten habe, dass der XXXX in XXXX, Bekanntgaben gemäß § 4 Abs. 1 MedKF-TG an die belangte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 22.08.2013, GZ BMVIT-636.540/0312-III/FBG/2013, entschied das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten, dass der Beschwerdeführer "entgegen § 74 Abs 1 Z 3 Telekommunikationsgesetz, BGBl I 70/2003 i.d.F. BGBl I 102/2011, i.V.m. § 5 Z 1 lit b) Funker-Zeugnisgesetz, BGBl 26/1999 i. d.F. BGBl I 32/2002, Paragraph 74, Absatz eins, Ziffer 3, Telekommunikationsgesetz, Bundesgesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Durch Organe der öffentlichen Sicherheit wurde dem Beschwerdeführer am 29.06.2013 der im
Spruch: des angefochtenen Bescheides angeführte "Amateurfunk-Transceiver, Fabr. ICOM, Type IC-E92D, Ser. Nr. 0301853" (vgl. dazu I.4.) abgenommen. Mit E-Mail vom 01.07.2013 übermittelte der Beschwerdeführer die Bescheinigung vom 29.06.2013, eine Amateurfunkbewilligung, ein allgemeines Sprechfunkzeugnis und eine Berufspilo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 7. Jänner 2014, BMVIT-631.540/0620-III/FBW/2013, entschied die belangte Behörde, dass die Beschwerdeführerin als "Inhaberin des Einzelunternehmens XXXX [...] dafür einzustehen [habe], dass von [i]hrem Unternehmen aus am 23.06.2013, 11:43 je eine E-Mail, somit elektronische Post, zu Zwecken der Direktwerbung für die von [i]hrem Unternehmen angebotenen Produkte/Diens... mehr lesen...