Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsministerin abgewiesen. 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. Paragraph 21, Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei begehrte als Schulerhalter eine Subventionierung gem. § 21 Privatschulgesetz. Dieser Antrag wurde mit im
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Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Beschlusses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte A... mehr lesen...
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