Begründung: Die Beschwerdeführerin (BF) erhebt seit XXXX beim Bezirksgericht XXXX hunderte von Besitzstörungsklagen jeweils mit der
Begründung: , der oder die jeweils beklagte Partei habe unbefugt auf der Liegenschaft EZ XXXX , die im Eigentum der BF steht, geparkt oder die Liegenschaft ohne Genehmigung zur Durchfahrt benutzt. Gegen allfällige klagsabweisende Endbeschlüsse erhebt sie jeweils einen Rekurs. Die Beschwerdeführerin (BF) erhebt seit römisch 40 beim Bezirksgericht römi... mehr lesen...