Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Schriftsatz vom 27.05.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 16.07.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde und in deren Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. I.2. Mit 21.07.2020 langte der Gebührenantrag für Dolmetscher (mündliche Verhandlungen) in dem Verfahren zur XXXX via Postweg beim Bundesverwaltungsgericht ein. Entschädigung für Zeitversäumnis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 27.04.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.05.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. 2. Am 28.05.2020 langte im Wege des webERV nachstehende Honorarnote beim Bundesverwaltungsgericht ein: Honorarnote-Nr./Rechnungs-Nr. 31 vom 28.05.2020Datum der Verhandlung/Beweisaufnahme: 28.05.2020Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2020, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.02.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 25.02.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 18.02.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.12.2019, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.01.2020 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen und in dessen Rahmen sie auch als Dolmetscherin fungierte. 2. Am 10.02.2020 brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der Verhandlung vom 29.01.2020, GZ. XXXX , im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführerin wurden mit dem angefochtenen Bescheid Direktzahlungen in Höhe von EUR 41.233,14 zuerkannt. Dabei wurden den Anträgen auf Übertragung von Zahlungsansprüchen nur teilweise mit der
Begründung: stattgegeben, dass eine Flächenübertragung zwischen Übergeber und Übernehmer nicht im beantragten Ausmaß nachgewiesen werden haben können. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, in der im Bezug auf das Feldstück 73 geltend gemacht wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2020 wurde der Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.06.2017, Zl. XXXX , stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Als Geburtsdatum wurde der XXXX festgestellt. 2. Mit Datum vom 06.10.2020, GZ W139 2162428-1/22E, wurde das mündlich verkündete Erkenntnis vom 17.09.2020 ... mehr lesen...
Begründung: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit dem oben genannten Bescheid wurde die Wertigkeit des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht mit Schreiben vom 14.09.2018 Beschwerde an das Budesverwaltungsgericht. Diese wurde dem Bundesverwaltungsgericht unter Anschluss des Bescheides und der bezughabenden Verwaltungsakten mit Schreiben vom 28.09.2018 zur Entscheidung vorgelegt. 2. Mit Schreiben vom 19.06.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid des Vorstandes der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (im Folgenden belangte Behörde) werden von Amts wegen diverse Feststellungen zu den Kosten und dem Mengengerüst des Elektrizitätswerks der Stadtgemeinde XXXX für das Jahr 2020 getroffen. 2. Mit Schriftsatz vom 06.11.2019 erhob die beschwerdeführende Partei die hier zu erledigende Beschwerde gegen diesen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über einen Antrag des Antragstellers auf Erledigung einer Beschwerde vom XXXX .2020 bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX 2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über den Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über die Beschwerdesache des Antragstellers bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Er beantragte darin ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde ein Verfahren über eine Beschwerde des Antragstellers sowie über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde ein Beschwerdeverfahren des Antragstellers bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Er beantragte darin Verfahrenshilfe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über eine Beschwerde und einen Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX .2020 setzte die Datenschutzbehörde das Verfahren über einen Antrag des Antragstellers auf Wiederaufnahme eines Verfahrens bis zur Entscheidung über das bei einem Bezirksgericht anhängige Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der Bestellung eines Erwachsenenschutzvertreters aus. Gegen diesen Bescheid brachte der Antragsteller am XXXX .2020 eine Beschwerde ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Bewilligung der Verfahre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündeten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 18.02.2020, zu GZ: W250 2228366-2, wurde gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG iVm § 76 Abs. 2 Z 2 FPG hinsichtlich des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. 2. Gegen dieses Erkenntnis wurde mit Schriftsatz vom 08.04.2020 außerordentliche Revision an den Verwalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 27.04.2020 bei der belangten Behörde eingelangten formularmäßigen Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 04.05.2020 erging dazu eine Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung näher bezeichneter Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte daraufhin keine weiteren Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 16.04.2020 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 16.04.2020 erging dazu eine Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung näher bezeichneter Unterlagen bis zum 20.05.2020. 3. Der Beschwerdeführer übermittelte daraufhin mit Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 17.06.2020 bei der belangten Behörde eingelangten formularmäßigen Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 30.06.2020 erging dazu eine Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung näher bezeichneter Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Die Beschwerdeführerin übermittelte daraufhin mit Eingabe vom 09... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin übermittelte mit am 21.02.2020 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die „benötigten Unterlagen zur GIS Befreiung“. Dem Antrag schloss die Beschwerdeführerin folgende Unterlagen an: ? eine an die Beschwerdeführerin adressierte Mitteilung des AMS über den Leistungsanspruch betreffend den Bezug von Notstandshilfe bis zum 17.03.2020 sowie ? eine die Beschwerdeführerin betreffende Meldebestät... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Den Beschwerdeführerinnen (in Folge: BF) wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl jeweils ein Konventionsreisepass mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 11.01.2021 ausgestellt. Mit Bericht eines BM.I Mitarbeiters in der österreichischen Botschaft Athen vom 06.09.2018 wurde dem Bundesamt bekannt gegeben, dass die BF in dringendem Tatverdacht stünden, versucht zu haben, am 03.09.2018 die rechtswidrige Einreise von zwei Personen auf dem Flug von Athen na... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Den Beschwerdeführerinnen (in Folge: BF) wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl jeweils ein Konventionsreisepass mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 11.01.2021 ausgestellt. Mit Bericht eines BM.I Mitarbeiters in der österreichischen Botschaft Athen vom 06.09.2018 wurde dem Bundesamt bekannt gegeben, dass die BF in dringendem Tatverdacht stünden, versucht zu haben, am 03.09.2018 die rechtswidrige Einreise von zwei Personen auf dem Flug von Athen na... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Schriftsatz vom 23.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am 15.04.2020 eingelangt, erhob die Antragstellerin Säumnisbeschwerde. Mit Schriftsatz vom 16.11.2020, beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Fristsetzungsantrag im Wesentlichen mit der
Begründung: , dass über ihre Beschwerde noch nicht entschieden wurde. Die Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich unzweifelhaft aus dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mit am 10.04.2020 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für ihre Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit am 29.04.2020 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für seine Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik „wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an“ die dort angegebene Auswahlmöglichkeit „Bezieher vo... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche liegt ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche liegt ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche liegt ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch die Berichtigung von offenkundigen, auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeiten. Eine solche liegt ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch... mehr lesen...