Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Am 09.02.2021 wurde die Antragstellerin, in der Funktion als Dolmetscherin, von der Gerichtsabteilung XXXX des Bundesverwaltungsgerichts – im Zusammenhang mit der Rechtssache zur Zl XXXX – mit der schriftlichen Übersetzung von zwei in arabischer Sprache verfassten Dokumenten in die deutsche Sprache beauftragt. I.2. Mit 15.02.2021 brachte die Antragstellerin beim Bundesverwaltungsgericht die Übersetzungen (insgesamt zwei Seiten) und folgenden geb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars per E-Mail einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular gab die Beschwerdeführerin weder einen Ein- noch Mehrpersonenhaushalt an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit nicht datiertem Schriftsatz, eingelangt am 09.04.2021, beantragte die Antragstellerin im Wege ihres rechtsfreundlichen Vertreters die Wiederaufnahme des mit Erkenntnis vom 28.01.2021, Zl. W235 2226235-1/5E, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens auf internationalen Schutz. Dazu führte sie im Wesentlichen aus, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Antragstellerin nach Erhebung einer Säumnisbeschwerde abgewiesen habe, weil es dav... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Im zur hg GZ W256 XXXX und W256 XXXX am 5. Juli ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Im zur hg GZ W256 XXXX und W256 XXXX am 5. Juli ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 04.09.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein als Beschwerde bezeichnetes Schriftstück ein. Darin wurde (unter anderem) „Beschwerde gegen den Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zur Zahl 110624906 - 170991816“ erhoben und der Ersatz des Aufwandes beantragt. Dem Schriftsatz beigeschlossen war eine Vollmacht der Diakonie Flüchtlingsdienst GmbH. 2. Das Bundesverwaltungsgericht teilte dem Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht bzw. Unfallversicherungspflicht für die genannten Personen gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführte Zeit fest. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der BF Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legte die Beschwerde unter Anschluss des Verwaltungsaktes dem Bundesverwaltungsgericht vor. 4. Am 20.12.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.10.2020, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.11.2020, 08:45 Uhr an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen und in dessen Rahmen er auch als Dolmetscher fungierte. Dem Schreiben war sowohl der Gebührenhinweis als auch das „Hinweisblatt Covid-19“ des Bundesverwaltungsgerichtes beigefügt, welchem zu entnehmen ist, dass, um ein erhöhtes Menschenaufkommen vor de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte am 19.09.2019 einen Fortführungsantrag des Ermittlungsverfahrens gegen XXXX ein. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte zuvor am 22.07.2019 das Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. 2. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 30.10.2019, XXXX , wurde der Fortführungsantrag zurückgewiesen und der BF gemäß § 196 Abs. 2 StPO die Zahlung eines Pauschalkostenbeitra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte am 15.07.2019 einen Fortführungsantrag des Ermittlungsverfahrens gegen XXXX ein. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte zuvor das Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt. 2. Mit Beschluss des Landesgerichtes (LG) für Strafsachen Graz vom 09.10.2019, XXXX , wurde der Fortführungsantrag abgewiesen und der BF gemäß § 196 Abs. 2 StPO die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages in der Hö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte nach illegaler Einreise in Österreich am 24.05.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 17.11.2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Irak (Spruchpunkt II.) als unbegründet abgewiesen wurde. Zugleich erteilte die bela... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß formlose Beendigung (etwa durch Einstellung mittels Aktenvermerk) eines nach dem VwGVG vo... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß formlose Beendigung (etwa durch Einstellung mittels Aktenvermerk) eines nach dem VwGVG vo... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß formlose Beendigung (etwa durch Einstellung mittels Aktenvermerk) eines nach dem VwGVG vo... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist, erfolgen gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss. Eine bloß formlose Beendigung (etwa durch Einstellung mittels Aktenvermerk) eines nach dem VwGVG vo... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung des Spruchpunkts III. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung des Spruchpunkts III. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung des Spruchpunkts III. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung des Spruchpunkts III. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung des Spruchpunkts III. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A) Berichtigung des Spruchpunkts III. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in der Folge „mitbeteiligte Partei“) stellte als Eisenbahnunternehmen am XXXX beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (Oberste Eisenbahnbehörde, nunmehr Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie; in der Folge „belangte Behörde“) einen Antrag auf bescheidmäßige Regelung der Kostentragung nach § 48 Abs. 2 EisbG bzw. § 48 Abs. 3 EisbG betreffend die Sicherung der Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am XXXX bei der GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: „belangten Behörde“) eingelangtem Schreiben beantragte XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Bildungsdirektion für Tirol vom 18.03.2021, Zl. 89.18/0027-allg/2021, wurde der Mandatsbescheid vom 24.11.2000, GZ 701428/2022/20, bestätigt und ausgesprochen, dass der Antrag auf Schulbeihilfe für den Beschwerdeführer abgewiesen werde. Das für das Kalenderjahr 2020 zu erwartende Einkommen der Eltern habe sich zwar im Vergleich zu den vorgelegten Einkommensbescheiden für das Jahr 2019 verringert (Vater: minus 2,55 Prozent; M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (mit XXXX datierten und am XXXX bei derselben einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale ein, machte einen XXXX -Personen-Haushalt geltend und kreuzte als Anspruchsvoraussetzungen den Punkt „Bezieher von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, stellte am 16.11.2020 einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium Molekulare Mikrobiologie, Mikrobielle Ökologie und Immunbiologie. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 09.12.2020 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin, mit Schriftsatz vom 10.12.2020, fristgerecht Einwände in englischer Sprache. Die Beschwerde wurde dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 28.04.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.10.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.10.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 19.10.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 02.11.2020, welcher i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.10.2020, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.10.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. 2. In der Folge fand am 19.10.2020 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BVwG statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 3. Mit Schriftsatz vom 02.11.2020, welcher i... mehr lesen...