Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2021 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass die Behandlung einer Datenschutzbeschwerde des Antragstellers sowie drei weiterer von ihm vertretener Personen abgelehnt werde. Gegen diesen Bescheid vom XXXX 2021 brachte der Antragsteller mit Schreiben vom XXXX 2021 eine Beschwerde ein. Mit einem Anbringen im Rahmen von Finanz Online vom XXXX 2021 begehrte der Antragsteller „wiederholt die Befreiung von vergangenen und/oder zukünf... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX 2021 wies die Datenschutzbehörde die Datenschutzbeschwerde des Antragstellers sowie drei weiterer von ihm vertretener Personen teilweise ab und teilweise zurück. Gegen diesen Bescheid vom XXXX 2021 brachte der Antragsteller mit Schreiben vom XXXX 2021 eine Beschwerde ein und führte außerdem aus, „wegen der Gebührenvorschreibung zu Gunsten des FA Österreich – Dienststelle Sonderbehörde wiederholt [zu ersuchen], von der Entrichtu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.) Mit Schriftsatz vom 04.06.2021, Zl. XXXX , beraumte das BVwG für den 25.06.2021 eine mündliche Beschwerdeverhandlung an, zu welcher die Antragstellerin ordnungsgemäß als Dolmetscherin geladen wurde. Bereits in der Ladung erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 2. Der Verwaltungsgerichtshof legte dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 18.10.2021, EU 2021/0005, 0006-1, folgende Fragen gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vor: „1) Ist das Unionsrecht, insbesondere Art. 1, 2 un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 18.05.2021 wies das Sozialministeriumservice, Landstelle Wien (im Folgenden als „belangte Behörde“ bezeichnet) den Antrag des Beschwerdeführers vom 21.12.2020 auf Ausstellung eines Behindertenpasses ab, da der Grad seiner Behinderung mit 30% festgestellt worden sei und er aus diesem Grund die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Behindertenpasses nicht erfülle. Dieser Bescheid wurde am 20.05.2021 an den Beschwerdeführer versendet. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom XXXX wies die Datenschutzbehörde den Antrag des Antragstellers vom XXXX auf Wiederaufnahme eines Verfahrens ab. Mit Schreiben vom XXXX stellte der Antragsteller einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde zur Zl XXXX und brachte darin vor, die Kosten des Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts bestreiten zu können. Es liege ein ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) wurde dem Beschwerdeführer keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt (Spruchpunkt I.). Gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung nach Albanien zulässig sei (Spruchpunkt II. und III.). Es wurde keine Frist für eine freiwillige Ausreise gewährt (Spruchpunkt IV.) und einer Besch... mehr lesen...