Norm: ABGB §6ABGB §914 IIIhPKG §15
Rechtssatz: Pensionskassenverträge sind wie ein Gesetz objektiv auszulegen. Sollen nach der Betriebsvereinbarung zwei Kassen als Konsortium einschreiten, ist - mangels gegenteiliger Vereinbarung - die Veranlagung durch nur eine Pensionskasse unzulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 18/06x Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 18/06x ... mehr lesen...
Norm: BPG §3PKG §15
Rechtssatz: Gegenüber der Pensionskasse ist der Pensionskassenvertrag die ausschließliche Grundlage der Ansprüche des Anwartschafts- und Leistungsberechtigten. Vermeint ein Anwartschafts- oder Leistungsberechtigter, dass der Pensionskassenvertrag nicht der mit dem Arbeitgeber kollektiv- oder individualrechtlich geregelten Beitrittsvereinbarung entspricht, so steht ihm zur Rechtsdurchsetzung der Weg offen, den (früheren) Arbe... mehr lesen...