Norm
PKG §15Rechtssatz
Eine Kündigung oder vorzeitige Auflösung des Pensionskassenvertrags aus wichtigem Grund steht den einzelnen Leistungsberechtigten nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128271Im RIS seit
02.01.2013Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015