RS OGH 2014/11/25 9ObA18/06x, 9ObA154/07y, 9ObA92/10k, 9ObA137/13g, 8ObA74/14m

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Veröffentlicht am 01.02.2007
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Rechtssatz

Pensionskassenverträge sind wie ein Gesetz objektiv auszulegen. Sollen nach der Betriebsvereinbarung zwei Kassen als Konsortium einschreiten, ist - mangels gegenteiliger Vereinbarung - die Veranlagung durch nur eine Pensionskasse unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121810

Im RIS seit

03.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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