Begründung: Die vorhandenen bzw. von den Parteien vorgelegten Unterlagen reichen insgesamt nicht zur Feststellung aus, ob die auf „Nicht Genügend“ lautende Beurteilung im schulautonomen Gegenstand Spanisch unrichtig oder richtig war. Dies aus folgenden Gründen: Die Umstände, die zu einer Leistung geführt haben, die mit "Nicht genügend" beurteilt worden ist, sind im Zusammenhang mit einer Entscheidung über das Aufsteigen ohne Einfluss, mögen sie auch im schulischen Bereich liegen, in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer nahm im Schuljahr 2024/25 am häuslichen Unterricht auf der 5. Schulstufe teil und trat im Juni und September 2025 zur Externistenprüfung über die 5. Schulstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule an der Prüfungskommission der Bildungsdirektion für Wien am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium XXXX an und wurde in den Pflichtgegenständen Deutsch, Geographie und wirtschaftliche B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt 1.1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 die Klasse 4C (achte Schulstufe) des XXXX . 1.1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022 aus 2023, die Klasse 4C (achte Schulstufe) des römisch 40 . 1.2. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz der Klasse 4C vom 30.06.2023 wurde festgestellt, dass die Beschwerdefüh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2022/2023 das Bundesgymnasium und wirtschaftskundliche Bundesrealgymnasium XXXX in Linz. Mit Entscheidung der Prüfungskommission vom 16.06.2023 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da sie von der Prüfungskommission im Prüfungsgebiet „Mathematik (schriftlich)“ mit „Nicht... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) trat an der Volksschule XXXX zur Externistenprüfung zum Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts über die 4. Schulstufe an. Dabei wurden am 07.06.2023 die Prüfungsgebiete Mathematik sowie Sachunterricht mit „Nicht genügend“ beurteilt. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) trat an der Volksschule römisch 40 zur Externiste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2020/2021 die Klasse XXXX (11. Schulstufe) der Bundesfachschule für XXXX . Am 28. Juni 2021 entschied die Klassenkonferenz, dass der Beschwerdeführer gemäß § 25 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt sei, weil er in den Pflichtgegenständen „Turbinentriebwerke“ und „Hubschrauber – Aerodynamik, Strukturen und Systeme“ jeweils mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/19 die Klasse 5AHITM (13. Schulstufe) der Höheren Technischen Lehranstalt in XXXX XXXX (im Folgenden: Schule). Nachdem der Beschwerdeführer vom weiteren Schulbesuch gemäß § 45 Abs. 5 SchUG mit 19.03.2019 abgemeldet wurde, war ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig (vgl. W 203 2226540-1/7E), in welchem mit Erkenntnis vom 09.02.2021 der Beschwerde stattgegeben wurde und festgestell... mehr lesen...
Begründung: Die vorhandenen bzw. von den Parteien vorgelegten Unterlagen reichen insgesamt nicht zur Feststellung aus, ob die auf „Nicht Genügend“ lautende Beurteilung im Pflichtgegenstand Spanisch unrichtig oder richtig war. Dies aus folgenden Gründen: Eine kommissionelle Prüfung ist dann anzusetzen, wenn die der Behörde vorliegenden Unterlagen eine sichere Einschätzung der Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer negativen Jahresbeurteilung nicht zulassen. Ein solcher Sachverhalt ist ... mehr lesen...
Begründung: Die vorhandenen Unterlagen reichen nicht zur Feststellung aus, ob die auf „Nicht Genügend“ lautende Beurteilung der vom Beschwerdeführer abgelegten Externistenprüfung im Gegenstand Psychologie und Philosophie über den lehrplanmäßig vorgeschriebenen Lehrstoff der 11. und 12. Schulstufe richtig oder unrichtig war. Dies aus folgenden Gründen: Zunächst sind dem Prüfungsprotokoll keine Beschreibungen der Leistungen des Beschwerdeführers sowie deren Beurteilung im Einzelnen zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), besuchte im Sommersemester 2019 den Ausbildungslehrgang XXXX an der XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 17.05.2019 legte der BF an der gegenständlichen Schule eine als "Verspätete Feststellungsprüfung" bezeichnete Prüfung ab, die mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. 3. Am 17.05.2019 entschied die Klassenkonferenz der XXXX , dass der BF das letzte Halbjahr der besuc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/19 die fünfte Klasse (achte Schulstufe) des Realgymnasiums XXXX (im Folgenden: Schule). 2. Am 27.06.2019 entschied die Klassenkonferenz, dass die Beschwerdeführerin, da ihr Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen "Deutsch", "Englisch", Mathematik", "Angewandte Mathematik" und "CAD und Modellbau" die Noten "Nicht genügend" enthielt, die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächste Schulstu... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.08.2018 Norm: B-VG Art.133 Abs4 SchUG §20 Abs6 SchUG §23 Abs1a SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §36a Abs1 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs4 SchUG §71 Abs5 VwGVG §28 Abs2 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2015/2016 Schülerin der Klasse 5BN an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik 1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2015 aus 2016, Schülerin der Klasse 5BN an der Bundesbildungsanstalt für Kindergartenpädagogik XXXX. römisch 40 . 2. Mit Entscheidung der Schule vom 27.04.2016 wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin die letzte Schulstufe d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2014/15 die dritte Klasse der Höheren Technischen Bundeslehranstalt in XXXX (im Folgenden: HTBL XXXX). 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) besuchte im Schuljahr 2014/15 die dritte Klasse der Höheren Technischen Bundeslehranstalt in römisch 40 (im Folgenden: HTBL römisch 40 ). 2. Im Jahreszeug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) besuchte im Schuljahr 2014/15 die 8c-Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums XXXX. römisch 40 . 2. Am 23.04.2015 hat die Klassenkonferenz der 8c-Klasse des BG/BRG XXXX entschieden, dass die BF die letzte Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen habe, weil sie im Jahreszeugnis in den Pflichtgegenständen Englisch, Itali... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Der volljährige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 24.01.2014 bei der Berufsreifeprüfungskommission XXXX, die Zulassung zur Berufsreifeprüfung. Gewählt wurden Teilprüfungen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache Englisch sowie der Fachbereich Elektrotechnik. Die Teilprüfung aus dem Fachbereich Elektrotechnik sollte als "Schulprüfung" vor der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Der volljährige Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 24.01.2014 bei der Berufsreifeprüfungskommission XXXX, die Zulassung zur Berufsreifeprüfung. Gewählt wurden Teilprüfungen aus den Fächern Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache Englisch sowie der Fachbereich Elektrotechnik. Die Teilprüfung aus dem Fachbereich Elektrotechnik sollte als "Schulprüfung" vor der Berufsre... mehr lesen...