Begründung: Die vorhandenen bzw. von den Parteien vorgelegten Unterlagen reichen insgesamt nicht zur Feststellung aus, ob die auf „Nicht Genügend“ lautende Beurteilung im schulautonomen Gegenstand Spanisch unrichtig oder richtig war. Dies aus folgenden Gründen: Die Umstände, die zu einer Leistung geführt haben, die mit "Nicht genügend" beurteilt worden ist, sind im Zusammenhang mit einer Entscheidung über das Aufsteigen ohne Einfluss, mögen sie auch im schulischen Bereich liegen, in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der mj. Beschwerdeführer nahm im Schuljahr 2024/25 am häuslichen Unterricht auf der 5. Schulstufe teil und trat im Juni und September 2025 zur Externistenprüfung über die 5. Schulstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule an der Prüfungskommission der Bildungsdirektion für Wien am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium XXXX an und wurde in den Pflichtgegenständen Deutsch, Geographie und wirtschaftliche B... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 23.02.2026 Norm: B-VG Art133 Abs4 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs5 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs6 SchUG §19 Abs3a SchUG §23 Abs1 SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 litc SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs4 SchUG §71 Abs6 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 12.02.2026 Norm: B-VG Art133 Abs4 Leistungsbeurteilungsverordnung §14 Abs5 Leistungsbeurteilungsverordnung §3 Leistungsbeurteilungsverordnung §4 Leistungsbeurteilungsverordnung §5 Leistungsbeurteilungsverordnung §6 Leistungsbeurteilungsverordnung §7 Leistungsbeurteilungsverordnung §8 SchUG §18 Abs1 SchUG §18 Abs6 SchUG §20 Abs1 SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs4 ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.01.2026 Norm: B-VG Art133 Abs4 SchUG §23 SchUG §25 Abs1 SchUG §25 Abs2 SchUG §71 Abs1 SchUG §71 Abs2 litc SchUG §71 Abs4 SchUG §71 Abs6 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die minderjährige Erstbeschwerdeführerin (in der Folge: „Schülerin“) erfüllte im Schuljahr 2024/2025 ihre allgemeine Schulpflicht durch die Teilnahme am häuslichen Unterricht. Sie trat an der XXXX in den Prüfungsfächern „Geografie und wirtschaftliche Bildung“ am XXXX , sowie „Mathematik“ am XXXX (mündlich und schriftlich) zur Externistenprüfung an. Sie wurde in beiden Gegenständen mit „Nicht genügend“ beurtei... mehr lesen...