Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Einschreiben vom XXXX meldete die Zweitbeschwerdeführerin die minderjährige Erstbeschwerdeführerin an der Volksschule XXXX für das kommende Schuljahr 2026/2027 an. 1. Mit Einschreiben vom römisch 40 meldete die Zweitbeschwerdeführerin die minderjährige Erstbeschwerdeführerin an der Volksschule römisch 40 für das kommende Schuljahr 2026 aus 2027, an. 2. Die Erstbeschwerdeführerin wurde am XXXX in d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.07.2023 zeigte die Erstbeschwerdeführerin (in Folge: BF1) den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer (in Folge: BF2) im Schuljahr 2023/2024 an. 1. Mit Schreiben vom 04.07.2023 zeigte die Erstbeschwerdeführerin (in Folge: BF1) den häuslichen Unterricht für den Zweitbeschwerdeführer (in Folge: BF2) im Schuljahr 2023 aus 2024, an. 2. Mit dem angefochte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung des Schulleiters der Volksschule XXXX , vom 03.03.2023 wurde im Rahmen der Schülereinschreibung gemäß § 6 Abs. 2b Schulpflichtgesetz (SchPflG) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) nur über mangelhafte bzw. ungenügende Deutschkenntnisse verfüge und gemäß § 6 Abs. 2e SchPflG als außerordentliche Schülerin die erste Schulstufe in Verbindung mit besond... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Sohn der in Polen geborenen Beschwerdeführerin nahm am 22.03.2021 an der Schuleinschreibung und dem standardisierten Test MIKA-D an der Volksschule XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule) teil. Er wurde aufgrund mangelhafter Sprachkompetenz an der gegenständlichen Schule als außerordentlicher Schüler aufgenommen. 2. Einlangend am 06.07.2021 zeigte die Beschwerdeführerin gegenüber der Bildungsdirektion für Wien (im Folgenden:... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Sohn der Beschwerdeführerin wurde nach einer am 24.06.2020 durchgeführten Testung zur Feststellung der Kenntnisse der Unterrichtssprache im Schuljahr 2020/21 als außerordentlicher Schüler in die 1. Klasse der XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule) aufgenommen. 1. Der Sohn der Beschwerdeführerin wurde nach einer am 24.06.2020 durchgeführten Testung zur Feststellung der Kennt... mehr lesen...