Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2023/24 den 3AA-Jahrgang (14. Schulstufe) des XXXX in XXXX . 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2023/24 den 3AA-Jahrgang (14. Schulstufe) des römisch 40 in römisch 40 . 2. Am 10.06.2024 trat die Beschwerdeführerin im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (im Folgenden: abschließende Prüfung) zur mündlichen Prüfung im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2023/24 den 3AA-Jahrgang (14. Schulstufe) des XXXX in XXXX . 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2023/24 den 3AA-Jahrgang (14. Schulstufe) des römisch 40 in römisch 40 . 2. Am 10.06.2024 trat die Beschwerdeführerin im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung (im Folgenden: abschließende Prüfung) zur mündlichen Prüfung im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 17. Juni 2021 entschied die Prüfungskommission der Höheren gewerblichen Bundeslehranstalt (Fachrichtung Tourismus), dass die Beschwerdeführerin die abschließende Reife- und Diplomprüfung nicht bestanden habe, weil sie in „Deutsch (schriftlich)“ und „Lebende Fremdsprache – Englisch (B2) (schriftlich)“ jeweils mit „Nicht genügend“ beurteilt worden sei. 2. Dagegen erhob die (eigenberechtigte) Beschwerdeführerin frist- und formgerecht Widerspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2019/20 die 8B-Klasse des XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Sie wurde sowohl im am 20.12.2019 ausgestellten Zeugnis für das Wintersemester 2019 als auch im Zeugnis für das Sommersemester 2020 im Pflichtgegenstand Mathematik mit der Note „Genügend“ beurteilt. 3. Am 28.05.2020 trat die Beschwerdeführerin im Rahmen der Reifeprüfung im Haupttermin 2019/20 zur schriftlichen Klausurarbeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in Folge kurz: BF) legte am XXXX 2019 die Klausurprüfung der Teilprüfung Deutsch der Externistenreifeprüfung vor der Prüfungskommission des Bundesoberstufenrealgymnasiums XXXX ab. Ihre Leistungen wurden mit "Nicht genügend" beurteilt. Die BF trat zur Kompensationsprüfung am 11.10.2019 nicht an. Die Vorsitzende der Externistenprüfungskommission traf am 21.10.2019 die Entscheidung, dass die BF die Externistenreifeprüfung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die Bildungsdirektion für Niederösterreich gemäß § 38 Abs. 6 Z 4 i.V.m. § 71 Abs. 4 und 6 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) aus, dass der (eigenberechtigte) Beschwerdeführer die Reifeprüfung im Haupttermin 2018/2019 nicht bestanden hat. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 3. Am 11. Oktober 2019 trat der Beschwerdeführer zur mündlichen Kompensationsprüfung an und bestand ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/18 die 8. Klasse eines Gymnasiums und Realgymnasiums in Wien und trat zum Haupttermin 2018 zur Reifeprüfung, jedoch nicht im Prüfungsgebiet "Vorwissenschaftliche Arbeit" (im Folgenden: VWA), an. In den Prüfungsgebieten VWA (erster Antritt) und "Lebende Fremdsprache - Englisch" (zweite Wiederholung) trat der Beschwerdeführer zum Wintertermin des Schuljahres 2018/19 zur Reifeprüfung an. Im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) trat im Herbsttermin 2018 am XXXX (im Folgenden: XXXX ) zur Reifeprüfung an. 2. Am 15.10.2018 begründete der Betreuer der Vorwissenschaftlichen Arbeit (im Folgenden: VWA) der BF die Beurteilung derselben mit dem Thema XXXX mit "Nicht genügend" im Wesentlichen wie folgt: Betreffend den Kompetenzbereich "Selbstkompetenz" habe die BF fast alle mit dem Betreuer vereinbarten Termine trotz mehrmalig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2017/18 die 8. Klasse eines Realgymnasiums in Wien und trat zum Haupttermin 2018 zur Reifeprüfung an. Im Rahmen der Reifeprüfung verfasste der Beschwerdeführer im Prüfungsgebiet "Vorwissenschaftliche Arbeit" (im Folgenden: VWA) eine schriftliche Arbeit zum Thema "Auswirkungen von Triathlontraining auf den menschlichen Körper". 2. Am 12.03.2018 fand die Präsentation und Diskussion über das Prüfu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Entscheidung der Reifeprüfungskommission am BG, BRG und BORG, Gymnasiumstraße 1, 5600 Sankt Johann im Pongau (Schule) vom 12.06.2018, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die abschließende Prüfung (Reifeprüfung) nicht bestanden habe, da er im Prüfungsgebiet "Vorwissenschaftliche Arbeit" (VWA) nicht beurteilt worden sei. 2. Mit Schreiben vom 15.06.2018 erhob der Beschwerdeführer dagegen rechtzeitig durch seinen Vertreter Wid... mehr lesen...