Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer trat am 03.05.2018 am XXXX zur Klausurarbeit im standardisierten Prüfungsgebiet Deutsch an. Diese wurde - ebenso wie die anschließende Kompensationsprüfung - mit "Nicht genügend" beurteilt. 1. Der Beschwerdeführer trat am 03.05.2018 am römisch 40 zur Klausurarbeit im standardisierten Prüfungsgebiet Deutsch an. Diese wurde - ebenso wie die anschließende Kompensat... mehr lesen...