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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, die belangte Behörde möge ihr Werk "Das Grammatikkarussell - Leseleicht 1, Lesetexte mit grammatischem Schwerpunkt für DaZ-Erstleser" als für den Unterrichtsgebrauch geeignet erklären. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß Paragraph 14, Absatz 5, SchUG den Antrag, die belangte ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Folgenden: belangte Behörde) möge ihr Werk „Das Grammatikkarussell – Vario 1, Arbeitsheft, 25 Texte zum Lesen, Nachspielen und zur Bildung von Paralleltexten mit Einsatz der Wortschatzkarten, jeweils passende Grammatikübungen“ al... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 15. Jänner 2022 beantragte die Beschwerdeführerin gemäß § 14 Abs. 5 Schulunterrichtsgesetz (SchUG), dass ihr Werk „Das Grammatikkarussell - Die Bilderlesebuchsammlung 1, 10 A5-Büchlein mit Alltagsgeschichten, entlastete Texte mit erklärendem Bildmaterial. Für das erste Lesen. BNR 210.627“ von der belangten Behörde für den Unterrichtsgebrauch als geeignet erklärt werde. 1. Am 15. Jänner 2022 beantragte d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß § 14 Abs. 5 SchUG den Antrag, der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (im Folgenden: belangte Behörde) möge ihr Werk "Das Grammatikkarussell – Die Wörterbuchblätter 4, Gesamtwortschatz“ als für den Unterrichtsgebrauch geeignet erklären. 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 15.01.2022 gemäß Paragraph 14... mehr lesen...