Norm: LMG 1951 §20WeinG §19
Rechtssatz:
Zum Verhältnis beider Tatbestände.
Entscheidungstexte 5 Os 1177/54 Entscheidungstext OGH 25.10.1954 5 Os 1177/54 Veröff: EvBl 1955/139 S 232 = SSt XXV/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0066679 Dokumentnummer JJR_19541025_OGH... mehr lesen...
Norm: WeinG §19
Rechtssatz:
Anderweitige Verfügung über Erlös kann nur im Urteil über Verfall getroffen werden.
Entscheidungstexte 5 Os 1330/53 Entscheidungstext OGH 07.12.1953 5 Os 1330/53 Veröff: EvBl 1954/182 S 261 = SSt XXIV/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0082708 ... mehr lesen...
Norm: WeinG §18WeinG §19
Rechtssatz:
Der Verfall der Getränke ist bei einem Freispruch oder auf Antrag des öffentlichen Anklägers im objektiven Verfahren auszusprechen, wenn der objektive Tatbestand nach § 18 WeinG vorliegt. Der Verfall der Getränke ist bei einem Freispruch oder auf Antrag des öffentlichen Anklägers im objektiven Verfahren auszusprechen, wenn der objektive Tatbestand nach Paragraph 18, WeinG vorliegt.
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Norm: WeinG §19
Rechtssatz:
Unter dem von Verfalle Betroffenen im Sinne des § 19 WeinG ist die Person zu verstehen, die durch die Verfallserklärung unmittelbar einen Schaden leidet. Unter dem von Verfalle Betroffenen im Sinne des Paragraph 19, WeinG ist die Person zu verstehen, die durch die Verfallserklärung unmittelbar einen Schaden leidet.
Entscheidungstexte 4 Os 578/35 ... mehr lesen...
Norm: WeinG §19
Rechtssatz:
Unter den besonderen durch den Antrag auf Verfall verursachten Kosten im Sinne des § 19 WeinG sind alle Kosten zu verstehen, deren Aufwendung notwendig war, um den objektiven Tatbestand der strafbaren Handlung feststellen zu können. Unter den besonderen durch den Antrag auf Verfall verursachten Kosten im Sinne des Paragraph 19, WeinG sind alle Kosten zu verstehen, deren Aufwendung notwendig war, um den obj... mehr lesen...
Norm: WeinG §19
Rechtssatz:
Nach dem § 19 WeinG ist der Verfall im freisprechenden Erkenntnis selbst dann auszusprechen, wenn der Ankläger keinen darauf abzielenden Antrag gestellt hat. Nach dem Paragraph 19, WeinG ist der Verfall im freisprechenden Erkenntnis selbst dann auszusprechen, wenn der Ankläger keinen darauf abzielenden Antrag gestellt hat.
Entscheidungstexte 5 Os 1255... mehr lesen...