Entscheidungen zu § 19 WeinG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

6 Dokumente

Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 1954/10/25 5Os1177/54

Norm: LMG 1951 §20WeinG §19
Rechtssatz: Zum Verhältnis beider Tatbestände. Entscheidungstexte 5 Os 1177/54 Entscheidungstext OGH 25.10.1954 5 Os 1177/54 Veröff: EvBl 1955/139 S 232 = SSt XXV/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0066679 Dokumentnummer JJR_19541025_OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1954

RS OGH 1953/12/7 5Os1330/53

Norm: WeinG §19
Rechtssatz: Anderweitige Verfügung über Erlös kann nur im Urteil über Verfall getroffen werden. Entscheidungstexte 5 Os 1330/53 Entscheidungstext OGH 07.12.1953 5 Os 1330/53 Veröff: EvBl 1954/182 S 261 = SSt XXIV/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0082708 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.12.1953

RS OGH 1951/11/19 5Os1000/51

Norm: WeinG §18WeinG §19
Rechtssatz: Der Verfall der Getränke ist bei einem Freispruch oder auf Antrag des öffentlichen Anklägers im objektiven Verfahren auszusprechen, wenn der objektive Tatbestand nach § 18 WeinG vorliegt. Der Verfall der Getränke ist bei einem Freispruch oder auf Antrag des öffentlichen Anklägers im objektiven Verfahren auszusprechen, wenn der objektive Tatbestand nach Paragraph 18, WeinG vorliegt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.1951

RS OGH 1935/11/27 4Os578/35 (4Os579/35, 4Os580/35)

Norm: WeinG §19
Rechtssatz: Unter dem von Verfalle Betroffenen im Sinne des § 19 WeinG ist die Person zu verstehen, die durch die Verfallserklärung unmittelbar einen Schaden leidet. Unter dem von Verfalle Betroffenen im Sinne des Paragraph 19, WeinG ist die Person zu verstehen, die durch die Verfallserklärung unmittelbar einen Schaden leidet. Entscheidungstexte 4 Os 578/35 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1935

RS OGH 1935/11/27 4Os578/35 (4Os579/35, 4Os580/35)

Norm: WeinG §19
Rechtssatz: Unter den besonderen durch den Antrag auf Verfall verursachten Kosten im Sinne des § 19 WeinG sind alle Kosten zu verstehen, deren Aufwendung notwendig war, um den objektiven Tatbestand der strafbaren Handlung feststellen zu können. Unter den besonderen durch den Antrag auf Verfall verursachten Kosten im Sinne des Paragraph 19, WeinG sind alle Kosten zu verstehen, deren Aufwendung notwendig war, um den obj... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1935

RS OGH 1933/1/23 5Os1255/32

Norm: WeinG §19
Rechtssatz: Nach dem § 19 WeinG ist der Verfall im freisprechenden Erkenntnis selbst dann auszusprechen, wenn der Ankläger keinen darauf abzielenden Antrag gestellt hat. Nach dem Paragraph 19, WeinG ist der Verfall im freisprechenden Erkenntnis selbst dann auszusprechen, wenn der Ankläger keinen darauf abzielenden Antrag gestellt hat. Entscheidungstexte 5 Os 1255... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1933

Entscheidungen 1-6 von 6

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